
Der erst kürzlich zum »Dinosaurier 2008« ernannte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos hat einen bemerkenswerten Vorschlag zur Investitionsförderung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten vorgelegt.
Wie AFP unter Berufung auf das Magazin FOCUS berichtet, hält das Wirtschaftsministerium die Umweltverträglichkeitsprüfung von Baumaßnahmen, insbesondere im Verkehrswesen, für Einladungen zum Missbrauch. Jedermann könne mit nicht nachgewiesenen Behauptungen über Vorkommen seltener Arten Projekte blockieren. Folglich plädiert das Ministerium nun dafür, die Beweislast in den Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien des EU-Artenschutzes umzukehren.
Was soll das bedeuten? Vielleicht, dass die bedrohten Tiere und Pflanzen in Berlin selbst vorstellig werden müssen, um ihre Gebietsansprüche geltend zu machen. Der Minister ist sich über das Potenzial dieses genialen Vorstoßes vermutlich noch gar nicht im Klaren. Auf diesem Wege könnten nämlich teure Artenschutz- und Biotopkartierungen gänzlich entfallen, folglich öffentliche Gelder eingespart werden. Ehrenamtliche Naturschützer hätten endlich wieder mehr Zeit für
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Schreibtischarbeiten, da die aufwändigen Beobachtungstouren und Monitorings entfallen könnten.
Im Ernst: Die Beweisführung in der Kartierung ist problematisch. Viele Arten sind nur unregelmäßig, saisonal oder generell schwer nachweisbar. Können sie deshalb gleich für vogelfrei erklärt werden, wenn sie während einer kurzfristigen Begutachtung gerade nicht anwesend sind? Die geforderte Beweislastumkehr rüttelt an der Daseinsberechtigung von Tieren und Pflanzen. Gerade deshalb haben Umweltverträglichkeitsprüfungen ihren Sinn und Zweck und müssen unbedingt integrale Bestandteile im Genehmigungsverfahren bleiben, zumal sich die Genehmigungsbehörden im »Interesse« der Allgemeinheit durchaus auch über die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfungen hinwegsetzen können – was sie zum Leidwesen vieler Naturschützer ja auch häufig tun.
Vermutlich wird der Vorschlag ohne Folgen verhallen. Allerdings wirft er kein gutes Licht auf seinen Urheber. Der Generalverdacht, Umweltverträglichkeitsprüfungen basierten auf »nicht nachgewiesenen Behauptungen«, ist eine arrogante und unsachliche Diffamierung naturschutzfachlicher Arbeit.
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